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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

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Ausbildung zum Brandschutzhelfer auch im Betrieb möglich

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist für manche Arbeitgeber nicht so einfach. Je nach erforderlicher Anzahl fallen für Betriebe mehr oder weniger hohe Kosten und Ausfallzeiten durch die Teilnahme der Mitarbeiter an externen Ausbildungsmaßnahmen an. Der Gesetzgeber ermöglicht aber alternativ auch die firmeninterne Ausbildung zum Brandschutzhelfer.

Kategorie:

Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet jeden Unternehmer in §12 ArbSchG zur Arbeitsschutzbelehrung bzw. Unterweisung seiner Mitarbeiter. Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Dabei wird zwischen der Erstunterweisung, der Wiederholungsunterweisung und der Unterweisung aus besonderem Anlass unterschieden.

  • Erstunterweisung: wird durchgeführt bei neuen bzw. umgesetzten Beschäftigten. Sie sollte vor Arbeitsaufnahme durchgeführt werden.
  • Wiederholungsunterweisung: wird durchgeführt, um auf besondere Gefahren hinzuweisen, die ständig vorhanden sind. Dabei sollten die Unterweisungsthemen wechseln.
  • Unterweisung aus besonderem Anlass: wird angewendet, um auf bestimmte, zeitlich begrenzte Gefahren (Bau- oder Umbaumaßnahmen), Brände und/oder Explosionen im Unternehmen oder Schadensereignisse in anderen Unternehmen, geänderte Produktionsabläufe, Arbeitsweisen, Einführung neuer Maschinen und bei sich ändernden Rechtsvorschriften sowie neuen Erkenntnissen hinzuweisen.

Eine wesentliche Rolle dabei spielen dabei die lernorientierte Organisation, zielgruppengerechte Inhalte und sichere Dokumentation.

Zielgruppen:
Im ersten Vorbereitungsschritt sollte das Ziel der Unterweisung so klar wie möglich definiert werden. Welche Kenntnisse und Fertigkeiten sollen den Mitarbeitern vermittelt werden? Welchen Wissensstand haben die Beschäftigten bereits? Erst nach dieser Überlegung sollten Sie darangehen, Informationsmaterial zu sammeln und einen Dokumentationsbogen anzulegen. Oft ist es sinnvoll, mehr Material bereitzuhalten, als sich bei der Unterweisung tatsächlich einsetzen lässt, damit man auf Fragen möglichst informiert reagieren kann.
Die Gruppengröße der Unterwiesenen hängt natürlich vom Thema ab.

Hauptveranstaltungsorte:
Wir bieten selbstverständlich individuelle Termine direkt in Ihrem Unternehmen an (inhouse).

Schulungsinhalte:
Die Rahmeninhalte der theoretischen Ausbildung, die in der Informationsschrift in Feininhalte unterteilt werden, sind nach dieser Vorgabe:

  • Grundzüge des Brandschutzes mit den Themen Brennen und Löschen, Brandursachen und betriebliche Brandgefahren
  • betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Ebenfalls geschult werden müssen besondere betriebliche Gegebenheiten wie z.B.

  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
  • spezielle Produktionsabläufe,
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z.B. Löschanlage, Wandhydrant) und
  • das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten.

Die praktische Ausbildung umfasst hiernach:

  • Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen
  • Erfahren von Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit
  • Durchführen realitätsnaher Übungen
  • Einweisung in betriebliche Besonderheiten und Zuständigkeiten

Dauer:
Für die theoretische Schulung empfiehlt die DGUV, mindestens zwei Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten einzuplanen. Je nach Betrieb kann diese Unterweisung auch längere Zeit beanspruchen.
Für die praktische Ausbildung sieht die DGUV fünf bis zehn Minuten je Teilnehmer als ausreichend an, wobei nach Einschätzung des Verfassers eher in Richtung zehn Minuten geplant werden sollte. So bleibt ausreichend Zeit für Fragen und gezieltes Training.

Leistungen:
müssen mit den Unternehmen vereinbart werden

Lernziele:
Die Arbeitnehmer sollen alle Gefahren des Arbeitsumfeldes kennen und die Struktur des Arbeitsschutzes des Unternehmen kennen und umsetzen können.

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