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Unterweisung Gefahrgut nach ADR 1.3

800,00 

Gemäß Abschnitt 1.3 müssen alle beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, unterwiesen worden sein, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen.
Alle Arbeitnehmer müssen daher vor der Übernahme von Pflichten, unterwiesen sein und dürfen Aufgaben für die eine Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der Aufsicht einer bereits unterwiesenen Person wahrnehmen.

Unterweisung nach ADR Kapitel 1.3 und §§ 27 & 29 GGVSEB

Gemäß Abschnitt 1.3 müssen alle beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, unterwiesen worden sein, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen.
Alle Arbeitnehmer müssen daher vor der Übernahme von Pflichten, unterwiesen sein und dürfen Aufgaben für die eine Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der Aufsicht einer bereits unterwiesenen Person wahrnehmen.

Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlagen vorzuzeigen. Die Aufbewahrungsfrist gilt gemäß § 27 GGVSEB 5 Jahre. Verstöße gegen die Vorschriften stellen nach § 37 GGVSEB eine Ordnungswidrigkeit dar und sind laut Bußgeldkatalog mit 500,00 Euro zu ahnden.

Zielgruppen:
Führungspersonal, Verlader, an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligte Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer ADR-Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR sind

Diese Personengruppen (Verpacker, Belader, Entlader, Fahrer, Disponent etc.) müssen in regelmäßigen Abständen ihr Wissen auffrischen, spätestens bei Änderungen im Gefahrgutrecht. (siehe Abschnitt 1.3.1 und Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR i. V. m. § 27 Abs. 5 sowie § 29 Abs. 6 GGVSEB i. V. m. Abschnitt 8.2.3 ADR).

Hauptveranstaltungsorte:
Wir bieten selbstverständlich individuelle Termine direkt in Ihrem Unternehmen an (inhouse).

Schulungsinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen des ADR
  • Beteiligte an der Beförderung
  • Übersicht der Gefahrklassen und Freistellungen
  • Mitzuführende Ausrüstung
  • Kennzeichnung der Verpackungen und der Fahrzeuge
  • Begleitpapiere
  • Pflichten des Beförderers bzw. Verladers
  • Sanktionen
  • Fallbeispiele aus der Praxis für die Praxis

Dauer:
2 Stunden

Leistungen:
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, die Teilnehmeranzahl ist für den besseren Lernerfolg auf 10 Teilnehmer begrenzt!

Lernziele:
Ziel ist es, Personal welches am Umschlag von Gefahrgut beteiligt ist, über die Rechtlichen Verantwortlichkeiten im Umgang mit Gefahrgut zu unterweisen und für die Gefahren zu sensibilisieren.

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