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Allgemeine Sicherheitsunterweisung – WEBINAR

450,00 

Jährliche Unterweisungen im Bereich Arbeitsschutz sind gesetzlich vorgeschrieben. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit erheblichen Konsequenzen für den Unternehmer und auch für den Mitarbeiter rechnen.
Sparen Sie sich Zeit und Ressourcen bei dieser Art von Unterweisungen.
Dies ist keine Online-Schulung (WBT) wo ihr Mitarbeiter einfach nur Folien durcharbeitet, hier kann ihr Mitarbeiter sich persönlich über Videokonferenz mit einbringen und direkt die offenen Fragen stellen.

Eine Einweisung in den Arbeitsplatz direkt ist aber von Nöten und auch durch die Gesetzgebung vorgeschrieben!

Allgemeine Arbeitssicherheitsunterweisung – WEBINAR

Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet jeden Unternehmer in §12 ArbSchG zur Arbeitsschutzbelehrung bzw. Unterweisung seiner Mitarbeiter. Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Dabei wird zwischen der Erstunterweisung, der Wiederholungsunterweisung und der Unterweisung aus besonderem Anlass unterschieden.

  • Erstunterweisung: wird durchgeführt bei neuen bzw. umgesetzten Beschäftigten. Sie sollte vor Arbeitsaufnahme durchgeführt werden.
  • Wiederholungsunterweisung: wird durchgeführt, um auf besondere Gefahren hinzuweisen, die ständig vorhanden sind. Dabei sollten die Unterweisungsthemen wechseln.
  • Unterweisung aus besonderem Anlass: wird angewendet, um auf bestimmte, zeitlich begrenzte Gefahren (Bau- oder Umbaumaßnahmen), Brände und/oder Explosionen im Unternehmen oder Schadensereignisse in anderen Unternehmen, geänderte Produktionsabläufe, Arbeitsweisen, Einführung neuer Maschinen und bei sich ändernden Rechtsvorschriften sowie neuen Erkenntnissen hinzuweisen.

Eine wesentliche Rolle dabei spielen dabei die lernorientierte Organisation, zielgruppengerechte Inhalte und sichere Dokumentation.

Zielgruppen:
Im ersten Vorbereitungsschritt sollte das Ziel der Unterweisung so klar wie möglich definiert werden. Welche Kenntnisse und Fertigkeiten sollen den Mitarbeitern vermittelt werden? Welchen Wissensstand haben die Beschäftigten bereits? Erst nach dieser Überlegung sollten Sie darangehen, Informationsmaterial zu sammeln und einen Dokumentationsbogen anzulegen. Oft ist es sinnvoll, mehr Material bereitzuhalten, als sich bei der Unterweisung tatsächlich einsetzen lässt, damit man auf Fragen möglichst informiert reagieren kann.
Die Gruppengröße der Unterwiesenen hängt natürlich vom Thema ab.

Hauptveranstaltungsorte:
Wir bieten selbstverständlich individuelle Termine an. Egal an welchem Ort der Welt ihre Mitarbeiter tätig ist, mit dieser Arte der Unterweisung erreichen Sie alle Mitarbeiter ihres Unternehmens. .

Schulungsinhalte:

Der Gesetzgeber fordert mit gutem Grund grundsätzlich die mündliche Unterweisung, denn im Unterrichtsgespräch lassen sich auch komplexe Inhalte gut vermitteln. Falls der Stoff es erfordert, ist auch eine praktische Schulung direkt am Arbeitsplatz geeignet, die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln, etwa zur Bedienung einer Maschine. Strukturiertes Vorgehen macht es den Beschäftigten leichter, aufmerksam zu bleiben. So sollte man am Anfang kurz erklären, welche Inhalte man vermitteln möchte, wie lang die Unterweisung dauern wird und dass am Ende das Wichtigste noch einmal wiederholt wird. Auch eine Fragerunde sollte man immer einplanen.

Reine Vorträge langweilen die meisten Zuhörer – das gilt auch bei Unterweisungen. Deshalb sollte man die Beschäftigten, wo immer das möglich ist, in den ”Unterricht“ einbeziehen. Oft kann man ein Thema etwa erarbeiten, indem man die Mitarbeiter zu ihren Erfahrungen am Arbeitsplatz befragt. Anhand erkannter Sicherheitslücken lässt sich dann viel leichter vermitteln, welche Schutzmaßnahmen tatsächlich erforderlich sind. Praktische Übungen sollten, wo immer sie möglich sind, zur Arbeitsschutzbelehrung gehören.

Dauer:
Die Dauer der Unterweisung hängt natürlich vom Thema ab.
Die Erstunterweisung dauert unter normalen Umständen 1-1,5 Stunden.

Leistungen:
müssen mit den Unternehmen vereinbart werden

Lernziele:
Die Arbeitnehmer sollen alle Gefahren des Arbeitsumfeldes kennen und die Struktur des Arbeitsschutzes des Unternehmen kennen und umsetzen können.

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