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Arbeitsschutzstandard vom BM für Arbeit und Soziales
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 20.04.2020 einen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ herausgegeben (können Sie in unserem Download-Bereich unter News: 27.04.2020 herunterladen).
https://bus-gbr.de/news-dokumente-downloads/
Ich fasse dieses kurz zusammen:
- Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Maßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung
- Auch im Arbeitsbereich muss auf den min. Abstand von 150cm geachtet werden
- Können diese Abstände nicht eingehalten werden, müssen organisatorische oder technische Maßnahmen getroffen und veranlasst werden
- Firmenfahrzeuge sollen mit Handhygiene und Desinfektionsmittel ausgestattet werden
- Homeoffice wird, da wo möglich empfohlen
- etc
Schauen Sie sich diesen Arbeitsschutzstandard in Ruhe an, gleichen Sie diesen mit ihren Vorkehrungen in ihrem Betrieb ab.
Sollten Sie dann zu dem Ergebnis kommen, dass es zwischen ihrem Betrieb und dem „Arbeitsschutzstandard“ des Ministerium für Arbeit und Soziales Abweichungen geben könnte, dann scheuen Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Wir werden dann mit Ihnen zusammen ihre Bedenken besprechen, analysieren und ggf Maßnahmen ableiten, so dass Sie als Arbeitgeber den gesetzlichen Verpflichtungen auch nachkommen und ihre Betriebssicherheit aufrecht erhalten.
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