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Schulung nach 11.2.3.10 – WBT
49,00 € 45,00 €
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Beschreibung
Personen, welche beim bekannten Lieferanten / reglementierten Lieferanten die beispielsweise die Schnittstelle beim Verlassen der Ware an einen Transporteur/Fahrer darstellen. Diese kontrollieren auch den Verschluss eines mit Catering gefüllten Trolleys und den Fahrzeugverschluss bzw. -versiegelung. Diese haben auch Sorge dafür zu tragen, dass keinerlei verbotene Gegenstände über Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen an Bord eines Luftfahrzeugs oder in Sicherheitsbereiche des Flughafens gelangen. Voraussetzung für die Seminarteilnahme ist das Vorlegen einer zum Schulungszeitpunkt gültigen Zuverlässigkeitsprüfung, u.U. auch die erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung, der entsprechenden Länderbehörden. Grundlage ist hierbei das Kapitel 11.1.3 nebst 11.1.4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 mit Änderung derselbigen anhand der Durchführungsverordnung (EU) 2019/103 sowie Luftsicherheitsgesetz ( LuftSiG ) § 7 Zur Schulung ist ein gültiger Ausweis, sprich Personalausweis oder Reisepass mitzubringen bzw. bereitzuhalten.
Detail
Schulung nach der VO(EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.3.10 WBT
Schulung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.10 abgestimmt nach dem neuen Schulungsmodulsystem und dessen Vorgaben Version 3.1 vom 09. Mai 2016, gültig ab 12. Mai 2016 Generell fällt diese Schulung unter das Kapitel 11.2.3. – Tätigkeitsspezifische Schulung von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen. Hier: Personen, die bei Flughafenlieferungen, Bordvorräten oder Post und Material von Luftfahrtunternehmen andere Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen, 6-UE-Schulung (= 4,5 Zeitstunden) zuzüglich Lernzielkontrolle für bekannte Lieferanten und reglementierte Lieferanten Zielgruppen: Personen, welche beim bekannten Lieferanten / reglementierten Lieferanten die beispielsweise die Schnittstelle beim Verlassen der Ware an einen Transporteur/Fahrer darstellen. Diese kontrollieren auch den Verschluss eines mit Catering gefüllten Trolleys und den Fahrzeugverschluss bzw. -versiegelung. Diese haben auch Sorge dafür zu tragen, dass keinerlei verbotene Gegenstände über Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen an Bord eines Luftfahrzeugs oder in Sicherheitsbereiche des Flughafens gelangen. Voraussetzung für die Seminarteilnahme ist das Vorlegen einer zum Schulungszeitpunkt gültigen Zuverlässigkeitsprüfung, u.U. auch die erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung, der entsprechenden Länderbehörden. Grundlage ist hierbei das Kapitel 11.1.3 nebst 11.1.4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 mit Änderung derselbigen anhand der Durchführungsverordnung (EU) 2019/103 sowie Luftsicherheitsgesetz ( LuftSiG ) § 7 Zur Schulung ist ein gültiger Ausweis, sprich Personalausweis oder Reisepass mitzubringen bzw. bereitzuhalten. Hauptveranstaltungsorte und Schulungsmöglichkeiten: Für diese Schulung können wir Ihnen mehrere Schulungsmöglichkeiten anbieten:- an unseren regionalen Schwerpunkten Flughafen München, Augsburg und Fürth veranstalten wir als BuS GbR regelmäßige sogenannte offen Schulungen. Ziel hierbei ist es unseren Partnern die Möglichkeit anzubieten einzelne Mitarbeiter per Frontalschulung schulen zu lassen. Dies verbinden wir entsprechend mit einem inkludierten Mittagstisch nebst alkoholfreien Kaltgetränken in der Schulung.
- Selbstverständlich bieten wir auch Präsenzschulungen auf Basis einer Inhouse Schulung bei Ihnen im Betrieb an – bundesweit auf Anfrage möglich!
- als Web Based Training ( WBT ) mit interaktiven Elementen gemäß den Vorgaben und der Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt. Hierbei wird ein internetfähiger Computer und Lautsprecher benötigt an dem der Schulungsteilnehmer gemäß den Programmvorgaben die Schulung durchläuft
- oder als Webinar bei dem es sich um ein online stattfindendes Seminar handelt. Dieser Kurs im Web, bei dem Fragen zu Präsentationen o. Ä. live gestellt und beantwortet werden, startet zu einer festgelegten Zeit in Echtzeit und wird z. B. via VoIP (Voice over Internet Protocol) übertragen. Hierbei wird ein internetfähiger Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher benötigt damit, ähnlich wie bei Präsenzschulungen, einerseits eine Kommunikation der Schulungsteilnehmer untereinander sowie auch mit dem Trainer stattfinden kann
- Schulungsinhalte: Der Seminarinhalt und die Dauer entsprechen dem neuen Modulsystem Version 3.1 vom 09. Mai 2016, gültig ab 12. Mai 2016 des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Die Anforderungen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.3.10. werden erfüllt:
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen