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Ladungssicherung nach Vorschrift: Wer haftet bei Fehlern?
- Judith Maduro
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Ein kleiner Fehler bei der Sicherung – und plötzlich steht das Unternehmen vor Gericht. Ladungssicherung ist kein Extra. Es ist Pflicht.
Warum Ladungssicherung Chefsache ist
Ob Handwerksbetrieb, Lieferdienst oder Industrieunternehmen: Sobald Material, Werkzeuge oder Produkte transportiert werden, gilt die Verantwortung für die sichere Ladung.
Ladungssicherung ist gesetzlich geregelt – nach:
- § 22 StVO (Straßenverkehrsordnung)
- VDI-Richtlinie 2700 ff.
- DGUV Vorschriften
- ggf. StGB (bei grober Fahrlässigkeit oder Verletzungen)
Was bedeutet das konkret?
- Ladegüter müssen form- oder kraftschlüssig gesichert sein
- Das Fahrzeug und das Ladegut müssen zueinander passen
- Fahrer, Unternehmer und Verlader sind gemeinsam verantwortlich
Bei Verstößen drohen:
- Bußgelder & Punkte in Flensburg
- Strafverfahren bei Personenschäden
- Regressforderungen durch Versicherungen
- Imageschaden und Auftragsverlust
Häufige Fehler in Betrieben
- Keine Schulung der Mitarbeitenden
- Falsches oder fehlendes Sicherungsmaterial
- Unsachgemäße Beladung (z. B. keine Lastverteilung)
- Keine Dokumentation über durchgeführte Kontrolle
- Unternehmer denken, nur der Fahrer sei verantwortlich

BuS GbR macht Ihre Ladung sicher – und Sie rechtssicher
Wir analysieren Ihre Transportprozesse und sorgen für gesetzeskonforme und praxisgerechte Lösungen – damit Sie ruhig schlafen können.
Unser Service:
- Schulung der Mitarbeitenden in Theorie & Praxis
- Erstellung von internen Anweisungen & Checklisten
- Überprüfung der eingesetzten Sicherungsmittel
- Beratung zu Fahrzeugen & Beladung
Wann haben Sie Ihre Ladungssicherung zuletzt überprüft?
Jetzt ist der richtige Moment, Schwachstellen zu erkennen – bevor es teuer wird.
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Judith Maduro
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