Von A bis Z – Brandschutz für Unternehmen
Ihr Ansprechpartner: Mike Maldener

Als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen und beraten wir Sie bei der Umsetzung des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes. Unter diesen Bereich fallen alle Maßnahmen, die vorbeugend gegen die Entstehung und Ausbreitung eines Brandes, also Feuer und Rauch, sind. Auch Vorgehen bei Löscharbeiten oder dem richtigen Verhalten bei Rettungen zählen hierzu. Wir beraten Sie rund um den Brandschutz. Denn das Thema ist nicht nur vielschichtig, sondern betrifft viele Bereiche des Arbeits- und Privatlebens. Bei der Beratung halten wir uns selbstverständlich an die gesetzlichen Anforderungen, Bauordnungen sowie Verordnungen und Richtlinien und erläutern Ihnen die geltenden Normen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz wie Flucht- und Rettungswege.
Brandschutz
Was bedeutet vorbeugender Brandschutz?
Vorbeugender Brandschutz besteht primär aus Maßnahmen im täglichen Leben, die den Ausbruch eines Feuers und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern sollen. Um einen gesetzlichen Hintergrund zu schaffen, hat die Bauministerkonferenz dazu ein Regelwerk, die Musterbauordnung, verabschiedet, die den Ländern als Vorlage für die jeweiligen Landesbauordnungen mit Gesetzescharakter dient.

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In den Landesbauordnungen werden umfangreiche Forderungen an den vorbeugenden Brandschutz gestellt, deren Umsetzung von den Bauordnungsbehörden kontrolliert und genehmigt wird.
Als weitere Instanz fordern das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung größtmögliche Sicherheit im vorbeugenden Brandschutz. Auch diese Forderungen müssen zwingend als Betreiberpflichten beachtet und umgesetzt werden.
Zwischenfazit
Je besser der vorbeugende Brandschutz aufgestellt und gelebt wird, umso weniger müssen Maßnahmen im abwehrenden Brandschutz ergriffen werden.
Die drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes
- baulicher Brandschutz
- anlagentechnischer Brandschutz
- betrieblich-organisatorischer Brandschutz
Bei der Ausführung dieser drei Säulen ist eine Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen zu beachten. Als Brandschutzbeauftragter muss man sich zwingend mit den Vorschriften beschäftigen, um den Betreiber/Eigentümer in Fragen des vorbeugenden Brandschutz zu beraten und zu unterstützen.
Baulicher Brandschutz
Brandschutzkonzept
Der bauliche Brandschutz ist der Bereich, den man nur in einem Ist-/ Sollvergleich, meist bei einer ersten Gebäudebegehung, kontrollieren kann. Die Gebäude bestehen bereits u.U. seit Jahren. Gibt es ein Brandschutzkonzept bzw. einen Brandschutznachweis für das Gebäude, erleichtert dies Ihre Arbeit ungemein. Das Brandschutzkonzept spiegelt den genehmigten Gebäudezustand in Schriftform und in grafischer Form wider.
Im Brandschutzkonzept sind alle Grundrisspläne des Gebäudes beschrieben. Somit können Sie die Anzahl der Räume und deren Abmessungen genau überprüfen. Stellen Sie fest, dass sich das Gebäude verändert hat (Großraumbüro statt viele Einzel-Büros, Brandwände fehlen o.Ä.), müssen Sie das Brandschutzkonzept dringend überprüfen. Schlimmstenfalls verändern sich Rettungsweglängen, oder die Rettungswege enden an einer neu eingebauten Wand.
Grundsätzlich muss der genehmigte Zustand laut Brandschutzkonzept wiederhergestellt werden.
Gebäude müssen zum einen so angeordnet und errichtet werden, dass sie die öffentliche Sicherheit nicht gefährden und zum anderen müssen die Gebäude durch ihre Aufteilung verhindern, dass Feuer und Rauch entstehen und sich ausbreiten können.
Rettungswegkonzept
Ein weiterer Punkt im baulichen Brandschutz ist das Rettungswegkonzept. Hierbei haben notwendige Flure und notwendige Treppen in notwendigen Treppenräumen eine wichtige Funktion. Türen zu diesen Gebäudebereichen müssen ebenfalls Anforderungen an den Brandschutz genügen.
Verfügt das Gebäude über Aufenthaltsräume, ist dies gleichzusetzen mit der Anforderung an einen zweiten Rettungsweg. Das heißt: Egal wo sich eine Person im Gebäude aufhält, zur Selbstrettung braucht sie immer mindestens zwei Optionen.
Bei der Überprüfung der Rettungsweglängen müssen Brandschutzbeauftragte auch ein Auge auf die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege haben.
Anlagentechnischer Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz bedeutet außerdem, mithilfe technischer Anlagen Brände und Brandschäden frühzeitig zu erkennen, die Anzahl der Brände zu minimieren und bestenfalls auszuschließen. Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören
- Feuerlöschsysteme
- Feuerlöscher
- Wandhydranten
- Systeme zur Brandfrüherkennung
- Teile der technischen Gebäudeausrüstung wie Aufzüge, Feuerungs-, Leitungs- und Lüftungsanlagen oder auch Blitzschutzanlagen
Sachkundige müssen alle Anlagen regelmäßig nach bestimmten Fristen überprüfen, Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse prüfen sie z.B. mindestens jährlich. Ein Prüfsiegel und ein Eintrag in ein Prüfbuch bestätigen dann die Prüfung.
Als Brandschutzbeauftragter stellt man darüber hinaus durch regelmäßige Sichtprüfungen fest, dass Türen sicher verschließen. Ist zum Beispiel ein Türrauchmelder bei einer Feststellanlage defekt, muss die Tür bis zur Reparatur des Melders immer in einem geschlossenen Zustand sein.
Betrieblich-organisatorischer Brandschutz
Die betrieblich-organisatorische Säule des vorbeugenden Brandschutzes beruht auf der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern, auf einer Konzeption logistischer Abläufe bei Gebäuderäumungen und auf Kontrollaufgaben jeglicher Art im vorbeugenden Brandschutz.
Die Ausbildung der Mitarbeiter bezieht sich in erster Linie auf die Brandschutz- und Räumungshelfer, die wichtige Aufgaben im Brand- und Räumungsfall übernehmen müssen. Beide Ausbildungen können Brandschutzbeauftragte selbst organisieren und durchführen.
Mitarbeiter mit einer Brandschutzhelfer-Ausbildung sollen gemäß der Ausbildungsrichtlinie zusätzlich zur Grundausbildung Brände erkennen und versuchen, diese zu löschen. Entsprechend besteht deren Ausbildung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil in der Handhabung von Feuerlöschgeräten, die für Räumungshelfer nicht vorgesehen ist.
Alle Mitarbeiter werden im Ablauf eines Kalenderjahres betrieblich geschult. Die Brandschutzordnung A, B und C informiert dazu in Schriftform. Weitere Informationen ergeben sich aus dem Flucht- und Rettungsplan und aus betrieblichen Vereinbarungen.
Fazit
In Deutschland sind die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz im Vergleich zu vielen anderen Ländern sehr hoch. Trotzdem übersteigt die Zahl der Brandtoten pro Jahr immer noch deutlich die Zahl 500. Die gesetzlichen Vorschriften sind deshalb als Mindestanforderungen gegen den nicht beherrschbaren Brand zu betrachten. Wer über diese Mindestanforderungen hinaus selbst bereit ist, in den Brandschutz zu investieren, sorgt für noch mehr Sicherheit.