Arbeits- und Gesundheitsschutz

Ihr Ansprechpartner: Mike Maldener

Wie wir Sie unterstützen können:

  1. Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
  2. Gestellung eines Betriebsarztes – NEU
  3. Hilfe bei der Planung von Betriebsstätten
  4. Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz
  5. Erstellung von Gefährdungsanalysen oder Gefährdungsbeurteilungen
  6. Ermittlung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz
  7. Betriebsbegehungen
  8. Prüfungen Ihrer Regalanlagen
  9. Erstellen von Betriebsanweisungen
  10. Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
  11. Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeiterunterweisungen
  12. Brandschutz / Unterweisung Brandschutzhelfer

Lassen Sie sich fachkundig, arbeitssicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch von uns beraten und betreuen!

 

Was ist Arbeitsschutz?

Effizienter Arbeitsschutz und Unfallvermeidung
sind in einer immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt
elementar.

Derjenige, der als Unternehmer oder als vom Unternehmer Beauftragter (betrieblicher Vorgesetzter, Meister, Betriebsleiter, bis zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat) Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, kann persönlich straf- und zivilrechtlich belangt werden.

Ein gesundes und erfolgreiches Unternehmen braucht auch gesunde Mitarbeiter!
Nur mit präsenten und leistungsfähigen Mitarbeitern lässt sich Effizienz erreichen.
Gesundheit und Gesunderhaltung sind aber nicht selbstverständlich.

Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung sind hierfür besonders wichtig, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer durch digitalen Wandel immer schnel

leren und anspruchsvolleren Arbeitswelt. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind deshalb wichtig!

Arbeitsschutzorganisation

Am wirkungsvollsten kann die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleistet werden, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens eingebunden wird. Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) sind ein wirksames Instrument zur Verbesserung des Arbeitsschutzes

 Arbeitssicherheitsgesetz

Ein weiteres Grundlagengesetz im Arbeitsschutz ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG).
Es verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Sie haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung zu beraten und zu unterstützen.
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. 
– Aus diesem Grund haben wir eine Kooperation mit einem Betriebsarzt geschlossen, der wie wir, bundesweit agiert. –
Bei der Anwendung ihrer Fachkunde sind sie weisungsfrei.
Die allgemeinen Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes werden durch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV-Vorschrift 2) der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung konkretisiert.
Dabei ist zwischen der sog. Regelbetreuung und dem Unternehmermodell zu unterscheiden.

!!!Ein Ansprechpartner für den kompletten Arbeitsschutz, dass ist unsere Stärke!!!

 

Unterweisungen, ein leider zu oft unterschätztes Instrument der vorbeugenden Unfallverhütung.

Nicht zuletzt aus diesem Grund bilden Unterweisungen ein wesentliches Element von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. So fordert § 12 Abs.1 des Arbeitsschutzgesetzes, dass die Versicherten während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Art und Weise sowie der Umfang einer Unterweisung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und der Qualifikation der Mitarbeiter stehen.

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für Sicherheitsunterweisungen bildet die berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit „Grundsätze der Prävention“. Dort heißt es im  §4 Unterweisung der Versicherten:
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

 



Unser Kooperationspartner für die Arbeitsmedizin:

 

 

Regalprüfungen und Regalinspektionen

Ihr Ansprechpartner: Mike Maldener

Die fach- und sachkundige Regalprüfung / Inspektion erfolgt nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheits-/ und Arbeitsstättenverordnung und den entsprechenden BG-Regeln sowie den DIN Normen.

Basierend auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 sind durch den Arbeitgeber jährlich Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und diese unterliegt nach § 6 (ArbSchG) auch einer Dokumentationspflicht. Diese Vorgabe bezieht sich auch auf entsprechende Lagerbetriebe und die sich dort befindlichen Arbeitsmittel, sprich Regalanlagen.

Nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf diese Prüfung und Beurteilung ausschließlich von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.

Inspektionen sind in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten durchzuführen. Hierbei wird ein Prüfbericht erstellt. Somit erfolgt die vorgeschrieben Prüfung nach der DIN EN 15635, DIN EN 15620, sowie der TRBS 1203 und der BGR 234. Mit dieser Basis wird sichergestellt, dass der Arbeitgeber entsprechend der Betriebssicherheitsvorschriften seiner Pflicht nachkommt.

Unsere Dienstleistung als externer Regalinspekteur wird im Rahmen einer Pflichtendelegation (ArbSchG §5) auf uns übertragen.
Wir liefern Ihnen eine neutrale Beurteilung und Bewertung Ihrer Lagereinrichtungen.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!



 

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