Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte nach
VO (EU) Nr. 185/2010 und der Luftsicherheitsschulungsverordnung §3 Abs. 2 innerhalb von 5 Jahren
Zielgruppen:
Geschulte sicherheitsbeauftragte Personen bzw. Sicherheitsbeauftragte beim bekannten Versendern, reglementierten Beauftragten und reglementierten Lieferanten deren Erstausbildung fast 5 Jahre zurücklieg. Diese Auffrischungsschulung ist notwendig um die Erstschulungsmaßnahme zu verlängern bzw. den Status als Sicherheitsbeauftragter nach wie vor aufrecht zu erhalten.
Voraussetzung für die Seminarteilnahme ist das Vorlegen einer gültigen Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP) nach § 7 LuftSiG durch die jeweilige Landesbehörde sowie das Erstschulungszertifikat.
Hauptveranstaltungsorte:
Inhouse-Schulungen bundesweit auf Anfrage möglich!
Schulungsinhalte:
Der Seminarinhalt und die Dauer entsprechen dem Musterlehrplan des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Die Anforderungen der VO (EG) 300/2008 sowie VO (EU) 185/2010 werden erfüllt.
- Überblick zum Thema Terrorismus
- Rechtsvorschriften, Ziele und Struktur der Luftsicherheit
- Sicherheitssysteme und Zugangskontrollen
- Sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen
- Waffen und verbotene / gefährliche Gegenstände
- Änderungen innerhalb der letzten 5 Jahre
Rechtsgrundlage:
VO (EU) Nr. 185/2010 sowie VO (EG) 300/2008 und Luftsicherheitsschulungsverordnung §3 Abs. 2
Dauer:
3 Zeitstunden, Vomittagskurs von 09.00 – 12.00 Uhr, Nachmittagskurs von 13.30 – 16.30 Uhr. Aktivieren Sie den KURS um zu erfahren, ob es sich um einen Vormittags– oder Nachmittagskurs handelt!
Leitung:
Vom LBA zugelassener Luftsicherheitstrainer gem. § 2 LuftSiSchuV
Leistungen:
Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke, Teilnahmebescheinigung
Lernziele:
Das Ziel der Auffrischungsschulung ist es den Status bzw. die Gültigkeit der Erstschulung zu erhalten und vorbehaltlich der Luftsicherheitsschulungsverordnung und z. Zt. gültigen Verfahrensanweisungen des LBA um weitere 5 Jahre zu verlängern. Mit dieser Schulungsmaßnahme sollen erfahrene Sicherheitsbeauftragte und deren Stellvertreter auch zukünftig den täglichen Anforderungen gewachsen sein.
Seminar-Gebühren:
netto 315,00 EUR pro Teilnehmer zzgl. MwSt brutto 374,85 EUR pro Teilnehmer inkl. MwSt
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